Nutzungseinheit (Trinkwasser)

Definition DIN 1988-300:2012-05:

Raum mit Entnahmestellen im Wohngebäude (z. B. Bad, Küche, Hausarbeitsraum) oder auch im Nichtwohngebäude, wenn von einer wohnungsähnlichen Nutzung auszugehen ist (Bäder im Hotel, Altenheim, Bettenhaus eines Krankenhauses u. ä.). Die Nutzung ist dadurch charakterisiert, dass maximal zwei Entnahmestellen zugleich geöffnet sind.

Hinweis

Für die Rohrnetzberechnung (Trinkwasser) gilt automatisch jeder einzelne Raum mit Entnahmestellen als Nutzungseinheit.

Sollen mehrere Räume als gemeinsame Nutzungseinheit gelten, so fassen Sie diese Räume in einer Zone zusammen.